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Waffensachkunde
Waffengesetz (WaffG)
Abschnitt 1, WaffG – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
§ 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
Abschnitt 2 – Umgang mit Waffen oder Munition
§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
§ 5 Zuverlässigkeit
§ 6 Persönliche Eignung
§ 7 Sachkunde
§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
§ 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
§ 11 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat
§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
§ 16 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
§ 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
§ 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
§ 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls
§ 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
§ 22 Fachkunde
§ 23 (weggefallen)
§ 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht
§ 25 Verordnungsermächtigungen
§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
§ 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
§ 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
§ 30 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten
§ 31 (weggefallen)
§ 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
§ 33 Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
§ 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
§ 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler
§ 38 Ausweispflichten
§ 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau
§ 40 Verbotene Waffen
§ 41 Waffenverbote für den Einzelfall
§ 42 Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen
Abschnitt 3 – Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
§ 43 Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten
§ 44 Übermittlung an und von Meldebehörden
§ 45 Rücknahme und Widerruf
§ 46 Weitere Maßnahmen
§ 47 Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht
§ 48 Sachliche Zuständigkeit
§ 49 Örtliche Zuständigkeit
§ 50 (weggefallen)
Abschnitt 4 – Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 51 Strafvorschriften
§ 52 Strafvorschriften
§ 53 Bußgeldvorschriften
§ 54 Einziehung
Abschnitt 5 – Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes
§ 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
§ 56 Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher
§ 57 Kriegswaffen
Abschnitt 6 – Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften
§ 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften
§ 59 Verwaltungsvorschriften
§ 60 (weggefallen)
§ 60a Übergangsvorschrift zu den Waffenbüchern
§ 23 (weggefallen)