Notwehr, Nothilfe und Notstand

Die Definitionen der Notwehr, des Notwehrexzess / Überschreitung der Notwehr, der Nothilfe und des Notstands entstammen dem Strafgesetzbuch (StGB) bzw. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Notwehr „(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem … Weiterlesen